reklamieren

reklamieren

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re|kla|mie|ren [rekla'mi:rən] <tr.; hat:
dagegen Einspruch erheben, dass etwas nicht geliefert oder nicht korrekt ausgeführt worden ist:
er hat das fehlende Päckchen bei der Post reklamiert; ich werde die schlechte Ausführung der Arbeit reklamieren; <auch itr.> ich habe schon bei der Post reklamiert.
Syn.: beanstanden, bemängeln, monieren, sich beklagen über, sich beschweren über.

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re|kla|mie|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 = beanstanden (2) ● ich habe das verlorengegangene Päckchen bei der Post reklamiert habe die P. beauftragt, nachzuforschen
II 〈V. intr.〉 eine Reklamation erheben, sich beschweren über ● dagegen werden wir \reklamieren
[<lat. reclamare „dagegen rufen, laut ,nein' rufen“; zu clamare „laut rufen“]

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re|kla|mie|ren <sw. V.; hat [lat. reclamare = dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, aus: re- = zurück, wieder u. clamare = laut rufen, schreien]:
1. (bei der zuständigen Stelle) beanstanden, sich darüber beschweren, dass etw. nicht in dem Zustand ist, etw. nicht od. nicht so ausgeführt ist, wie man es eigentlich erwarten darf:
verdorbene Lebensmittel, eine beschädigte Sendung r.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> sie reklamierte, weil der Betrag nicht stimmte;
ich habe wegen der Sendung bei der Post reklamiert;
gegen eine Verfügung r. (Einspruch erheben).
2. (bildungsspr.) etw., worauf ein [vermeintliches] Anrecht besteht, [zurück]fordern; etw., jmdn. (für sich) beanspruchen:
eine Idee, den Erfolg einer Verhandlung für sich r.;
falls der Ring nicht reklamiert wird (falls der Eigentümer keinen Anspruch darauf erhebt), gehört er nach einem Jahr dem Finder;
die Spieler reklamierten Abseits (Sport; forderten vom Schiedsrichter, auf Abseits zu erkennen).

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reklamieren
 
[lateinisch reclamare »dagegenschreien«, »widersprechen«],
 
 1) allgemein: 1) für sich beanspruchen, (zurück)fordern; 2) beanstanden, Beschwerde führen.
 
 2) bürgerliches Recht: Rechte aus Mängelhaftung (Gewährleistung) geltend machen.

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re|kla|mie|ren <sw. V.; hat [lat. reclamare = dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, aus: re- = zurück, wieder u. clamare = laut rufen, schreien]: 1. (bei der zuständigen Stelle) beanstanden, sich darüber beschweren, dass etw. nicht in dem Zustand ist, etw. nicht od. nicht so ausgeführt ist, wie man es eigentlich erwarten darf: verdorbene Lebensmittel, eine beschädigte, verloren gegangene Sendung, eine falsche Kontierung r.; <auch ohne Akk.-Obj.:> sie reklamierte, weil der Betrag nicht stimmte; ich habe wegen der Sendung bei der Post reklamiert (Nachforschungen über den Verbleib derselben beantragt); gegen eine Verfügung r. (Einspruch erheben); die Spieler reklamierten (Sport; protestierten) gegen die Entscheidung des Unparteiischen. 2. etw., worauf man ein [vermeintliches] Anrecht hat, [zurück]fordern; etw., jmdn. (für sich) beanspruchen: eine Idee, den Erfolg einer Verhandlung für sich r.; Ausgerechnet die lautesten Stimmungsmacher für das Auto reklamieren für sich ... die Aufnahme ins Konzert der Naturschützer (natur 3, 1991, 76); falls der Ring nicht reklamiert wird (falls der Eigentümer keinen Anspruch darauf erhebt), gehört er nach einem Jahr der Finderin; die Spieler reklamierten Abseits (Sport; forderten vom Schiedsrichter, auf Abseits zu erkennen).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • reklamieren — reklamieren …   Deutsch Wörterbuch

  • Reklamieren — (lat.), Widerspruch erheben, Vorstellung gegen eine behördliche Anordnung, z. B. Steuereinschätzung, machen, um Befreiung eines Militärpflichtigen vom aktiven Dienst nachsuchen (s. Reklamation); auch zurückfordern, z. B. die Herausgabe einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reklamieren — (lat.), gegen etwas einkommen, Beschwerde führen; zurückfordern (s. Reklamation) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • reklamieren — Vsw beanstanden, sich beschweren erw. fach. (16. Jh.) mit Adaptionssuffix. Entlehnt aus l. reclāmāre entgegenrufen, dagegenschreien , auch: laut rufen, widerhallen , zu l. clāmāre laut rufen und l. re . Abstraktum: Reklamation.    Ebenso nndl.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • reklamieren — »Einspruch erheben, Beschwerde führen, dass etwas nicht so ist, wie man es erwarten darf; ‹zurück›fordern«: Das seit dem 17. Jh. bezeugte, aus der Rechtssprache stammende Verb ist wie gleichbed. frz. réclamer aus lat. re clamare »dagegenschreien …   Das Herkunftswörterbuch

  • reklamieren — V. (Mittelstufe) sich bei einem Geschäft beschweren, dass die gekaufte Ware einen Mangel hat Synonym: beanstanden Beispiel: Er reklamiert verdorbene Lebensmittel …   Extremes Deutsch

  • reklamieren — 1. Anstoß nehmen, beanstanden, sich beklagen, bemängeln, Beschwerde einlegen/führen, sich beschweren, Einspruch erheben, etwas auszusetzen haben, monieren, zurückweisen; (österr.): beanständen. 2. abfordern, abverlangen, Anspruch erheben, sich… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • reklamieren — re·kla·mie·ren; reklamierte, hat reklamiert; [Vt/i] (etwas) (bei jemandem / etwas) reklamieren sich (bei einer Firma, in einem Geschäft o.Ä.) beschweren, weil eine Ware Fehler hat (und in Ordnung gebracht werden muss) ≈ beanstanden: Der Kunde hat …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • reklamieren — re|kla|mie|ren 〈V.〉 1. beanstanden, zurückfordern 2. sich beschweren [Etym.: <lat. reclamare »dagegen rufen, laut »nein« rufen«; zu clamare »laut rufen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • reklamieren — re|kla|mie|ren <aus lat. reclamare »dagegenschreien, widersprechen«>: 1. [zurück]fordern, für sich beanspruchen. 2. wegen irgendwelcher Mängel beanstanden, Einspruch erheben, Beschwerde führen …   Das große Fremdwörterbuch

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